Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.

Nachfolgende haben wir die Kündigungsmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung aufgelistet.

1. Ordentliche Kündigung PKV

Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Was eine Versicherungs-Gesellschaft unter dem Begriff "Jahr" versteht, steht in den Versicherungs-Bedingungen. Grundsätzlich gibt es den Unterschied zwischen Versicherungsjahr (12 Monate ab Vertrags-Beginn) und Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Wird der Vertrag nicht gemäß der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um eine weiteres Jahr.  ??In der Regel sind PKV Verträge nach Kalenderjahr abgeschlossen. Der Stichtag für die ordentliche Kündigung der PKV ist damit bei vielen Versicherten der 30.09. diesen Jahres??Bitte beachten Sie: Die Kündigung der PKV muss immer schriftlich erfolgen. Falls der letzte Tag der Kündigung auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt zählt automatisch der nächste Werktag als Kündigungsende.??


2. Außerordentliche Kündigung PKV


Eine Private Krankenversicherung darf bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzungen innerhalb von 4 Wochen ab dem Erhalten des Bescheidschreiben gekündigt werden. Diese Möglichkeit wird als außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung bezeichnet. ??Es ist auf jeden Fall sicher zu stellen, das der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum (ca. 4 Wochen nach Eingang) dem bisherigen Versicherer eine neue private Krankenversicherung vorweisen kann, denn durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, darf kein Bürgen nicht mal einen Tag ohne Versicherung bleiben. Das bedeutet, dass der Versicherte verpflichtet ist eine schriftliche Bestätigung dem bisherigen Versicherer vorzulegen bevor er in die neue private Krankenversicherung wechseln kann.?? Die meisten private Krankenkassen verschicken ihre Beitragserhöhungen im November und Dezember diesen Jahres.  Daher lohnt es sich schon im Vorfeld einen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen, damit der Wechsel bei einer Beitragserhöhung innerhalb der Monatsfrist vollzogen werden kann.??

PKV Wechseln: Unsere Finanzsieger-Experten helfen Ihnen gerne kostenlos bei Ihrem Wechsel. ??Weiter zu: Wie funktioniert der Wechsel- und Vergleichsservice?


 
Finanzsieger Service-Hotline/

030/ 688 1238 22

Montag-Freitag von 9-18 Uhr

(Gesprächskosten sind von Ihrem Telekommunikationsanbieter abhängig und können variieren)
Krankenversicherung /


Private Krankenversicherung

 Werden Sie Patient erster Klasse und sorgen Sie für den Pfegefall vor.
 AXA Krankenversicherung


Krankenzusatzversicherung

Er­gänzen Sie den Schutz ihrer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung.
AXA Krankenzusatzversicherung

Pflegeversicherung

Sorgen Sie heute für den Pflegefall vor.
AXA Pflegeversicherung

 
Rentenversicherung /

Twin Star Riester Rente

Riester gefördert vorsorgen und bis zu 26.000 Euro vom Staat erhalten
AXA Riester Rente


Twin Star Rürup Rente

Rürup gefördert vorsorgen und bis zu 20.000 Euro Steuervorteil sichern
AXA Rürup Rente

Twin Star Privat Rente

Flexibel vorsorgen und eine der höchsten garantierten Renten sichern
AXA Privat Rente

Weitere Produkte /


Berufsunfähigkeit

  Schützen Sie ihren Lebensstandard
 AXA Berufsunfähigkeit


Kinderversicherung

AXA Kinder Versicherung -360 Grad Schutz für Ihr Kind
Kinder Versicherung

Boxplus

Sachversicherungen kombinieren und sparen
Boxplus

 
Nachrichten/

AXA Pflegevorsorge: Flexibel und bedarfsgerecht vorsorgen

AXA stellt sich dem Thema Pflegevorsorge!
Bedarfsgerechte und umfassende Lösungen sind der Anspruch des Versicherers ...

FAQ Private Krankenversicherung

Unsere Experten haben für Sie die häufigsten Fragen zur privaten Krankversicherung beantwortet ...

Wechsel private Krankenversicherung

Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.

Über Finanzsieger | Datenschutz | AGB | Impressum | Kontakt