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Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.
Nachfolgende haben wir die Kündigungsmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung aufgelistet. 1. Ordentliche Kündigung PKVVon einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Was eine Versicherungs-Gesellschaft unter dem Begriff "Jahr" versteht, steht in den Versicherungs-Bedingungen. Grundsätzlich gibt es den Unterschied zwischen Versicherungsjahr (12 Monate ab Vertrags-Beginn) und Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Wird der Vertrag nicht gemäß der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um eine weiteres Jahr. ??In der Regel sind PKV Verträge nach Kalenderjahr abgeschlossen. Der Stichtag für die ordentliche Kündigung der PKV ist damit bei vielen Versicherten der 30.09. diesen Jahres??Bitte beachten Sie: Die Kündigung der PKV muss immer schriftlich erfolgen. Falls der letzte Tag der Kündigung auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt zählt automatisch der nächste Werktag als Kündigungsende.??2. Außerordentliche Kündigung PKVEine Private Krankenversicherung darf bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzungen innerhalb von 4 Wochen ab dem Erhalten des Bescheidschreiben gekündigt werden. Diese Möglichkeit wird als außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung bezeichnet. ??Es ist auf jeden Fall sicher zu stellen, das der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum (ca. 4 Wochen nach Eingang) dem bisherigen Versicherer eine neue private Krankenversicherung vorweisen kann, denn durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, darf kein Bürgen nicht mal einen Tag ohne Versicherung bleiben. Das bedeutet, dass der Versicherte verpflichtet ist eine schriftliche Bestätigung dem bisherigen Versicherer vorzulegen bevor er in die neue private Krankenversicherung wechseln kann.?? Die meisten private Krankenkassen verschicken ihre Beitragserhöhungen im November und Dezember diesen Jahres. Daher lohnt es sich schon im Vorfeld einen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen, damit der Wechsel bei einer Beitragserhöhung innerhalb der Monatsfrist vollzogen werden kann.?? PKV Wechseln: Unsere Finanzsieger-Experten helfen Ihnen gerne kostenlos bei Ihrem Wechsel. ??Weiter zu: Wie funktioniert der Wechsel- und Vergleichsservice? |
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Wechsel private KrankenversicherungWer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können. |
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