Unsere Experten haben für Sie die häufigsten Fragen zur privaten Krankversicherung beantwortet ...


Häufige Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (2010 - 4.162,50 Euro/Monat, entspricht jährlich 49.950 Euro).
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Die Leistungen der privaten sind erheblich umfangreicher als die der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist schon die bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis. Je nach gewähltem Tarif genießen Sie außerdem bessere Krankenhausbehandlung, höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der Arztkosten im Ausland und vieles mehr. Für viele ist die private Krankenversicherung außerdem kostengünstiger als die gesetzliche.

Lohnt sich für mich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung kann schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen günstiger sein als die gesetzliche – ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin selbst für ihre Absicherung sorgen.
Was leistet die private Krankenversicherung?

Welche Leistungen sollte mein Versicherungstarif umfassen?

Das Leistungsspektrum der privaten Versicherungen ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Krankenkassen. Es reicht vom günstigen Einsteigertarif mit Basisleistungen nach gesetzlichem Mindeststandard bis hin zum exklusiven Luxus-Schutz mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer in der Klinik. Durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Wie berechnet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung?

Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif bzw. dem gewünschten Leistungspaket. Die Beitragshöhe richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und möglichen Vorerkrankungen sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.

Wie werden die Kosten erstattet?

Arztrechnungen reichen Sie an Ihren Versicherer weiter. Der erstattet auf Ihr Konto, anschließend zahlen Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für´s Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card – das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Wie kann ich als Einsteiger sparen?

Viele private Krankenversicherer bieten für junge Selbstständige Elementar- oder Einsteigertarife an. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen, die Tarife außerordentlich günstig. Außerdem können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Als Versicherter zahlen Sie dann einen jährlichen Anteil an Ihren Gesundheitskosten aus eigener Tasche. Dafür sinken die Beiträge um bis zu 30 Prozent. Und: wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Pfennig kostet, erhält oft einen bis drei Monatsbeiträge zurück.

Welche Fristen muss ich beim Wechsel in die Private beachten?

Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen - am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 48,150 Euro überstiegen hat, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen. Voraussetzung: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.

Falls Sie schon in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie ordentlich kündigen (3-Monatsfrist) oder ausserordentlich kündigen (Beitragserhöhung). Hier finden Sie weitere Informationen und Fristen zum Thema: Wechsel private Krankenversicherung

Wie kann ich im Alter Beiträge sparen?

10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten bis 60 Jahre werden der Altersbeitragssicherung zugeführt – so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben. Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder Sie verzichten auf einzelne Leistungen wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Kann ich auch als gesetzlich Versicherter von den Leistungen der privaten profitieren?

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder müssen, können Sie Ihre Leistungsansprüche durch eine Zusatzversicherung auf privates Niveau liften. Beispielsweise lassen sich Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen müssen, vollständig abfedern. Außerdem können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus absichern, Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen aufstocken oder auch die von der gesetzlichen nicht bezahlte Heilpraktikerbehandlung einschließen.

Wann kann ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Die Rückkehr in die gesetzliche ist möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 4.012,50 Euro monatlich betragen hat. Arbeitslosigkeit: wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich gesetzlich versichert.

 
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FAQ Private Krankenversicherung

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Wechsel private Krankenversicherung

Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.

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