| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zahnärtzliche Leistungen |
Dau gehören die: Zahnbehandlung: Darunter versteht man prophylaktische und konservierende Leistungen, dazu gehören zum Beispiel Füllungen, Materialleistungen, z. B. Inlays Zahnersatz: prothetische Leistungen, z. B. Kronen, Prothesen, Material- und Laborleistungen, Implantate und Kieferorthopädische Maßnahmen Beachten Sie, dass in der Regel bei Zahnersatz und Kieferorthopädie dem Versicherer vor Verhandlungsbeginn ein sogenannter Heil- und Kostenplan vorzulegen. Zahnleistungen kann man durch die AXA Krankenzusatzversicherung abschließen. |
| Zertifizierungsstelle |
Das Bundesamt für Versicherungswesen, das auf Antrag eines Anbieters darüber entscheidet, ob die Vertragsbedingungen des vorgelegten Altersvorsorgevertrages des Anbieters die im Altersvorsorge Verträge-Zertifizierungsgesetz vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Ist dies der Fall, wird der geprüfte Vertrag zertifiziert. |
| Zulagen |
Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderfähigen Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden. |
| Zurechnungszeit |
Um Versicherten, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, eine ausreichende Rente zu sichern, werden ihnen Zurechnungszeiten angerechnet. Das sind Zeiten vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. |
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