| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unterhaltsrückgriff |
Beantragen hilfebedürftige Menschen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, müssen wegen des Grundsatzes der Nachrangigkeit der Sozialhilfe deren Kinder oder Eltern für den Unterhalt auf kommen. Dieser Unterhaltsrückgriff ist die Hauptursache für verschämte Altersarmut (siehe: Altersarmut, verschämte). Um diese künftig zu verhindern, wurden im Rahmen der Rentenreform für über 65-jährige und für aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr eine bedürftigkeitsabhängige, gegenüber der Sozialhilfe vorrangige Grundsicherung eingeführt, bei der ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht stattfindet, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. |
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