Versicherungslexikon und Glossar
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält
Exakter Begriff Klingt wie
...
Alle A B D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
Begriff Definition
Selbstbehalt

Der „Selbstbehalt“ ist der Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen, den der Versicherte selbst, für die versicherte Person pro Jahr, trägt. Damit reduziert er seinen Beitrag in Eigenverantwortung.

Selbstständige

Selbstständige sind von der Versicherungspflicht entbunden und können sich, bis auf einige Ausnahmen (Landwirte, freischaffende Künstler, Autoren) privat versichern.

Solidarität

Das solidarische Prinzip bleibt das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung: die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken, der Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Sonderausgabenabzug

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen und daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Solche Privatausgaben sind nur dann von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, wenn das Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bzw. förderungswürdigen Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. In anderen Fällen scheidet ein Abzug in der Regel aus. Sonderausgaben können grundsätzlich nur solche Aufwendungen sein, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und von ihm selbst entrichtet worden sind. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr, in dem die Aufwen- dungen geleistet worden sind.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Beitragserhöhung besteht bei allen Kassen ein Sonderkündigungsrecht. Bei der GKV muss der Versicherte innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich kündigen. Bei der PKV muss die außerordentliche schriftliche Kündung bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung erfolgt sein.

Stundung

Ist eine sogenannte Verlängerung der Zahlungsfrist. Wenn man Zahlungsschwierigkeiten bei den Prämien seiner AXA Versicherungen hat, kann man die Zahlungsfrist für den Folgebeitrag verlängern und behält dennoch Versicherungsschutz über die AXA Versicherung.

Über Finanzsieger | Datenschutz | AGB | Impressum | Kontakt