Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Anpassungsformel

Die Renten werden jährlich entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten erhöht. Aus Solidarität mit der jüngeren Generation stiegen die Renten im Jahr 2000 ausnahmsweise so stark wie die Preise. Ab dem Jahr 2001 wird zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt. Die Anpassungsformel wird vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Bruttolohnentwicklung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen Alters vorsorge. Steuerrechtsänderungen, Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden nicht mehr berücksichtigt.

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