| Begriff | Definition |
|---|---|
| Aktueller Rentenwert |
Der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Der aktuelle Rentenwert ist ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. In den alten Bundesländern beträgt er seit 1. Juli 2003 26,13 €, in den neuen Bundesländern 22,97 €. |
| Anpassungsformel |
Die Renten werden jährlich entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten erhöht. Aus Solidarität mit der jüngeren Generation stiegen die Renten im Jahr 2000 ausnahmsweise so stark wie die Preise. Ab dem Jahr 2001 wird zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt. Die Anpassungsformel wird vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Bruttolohnentwicklung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen Alters vorsorge. Steuerrechtsänderungen, Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden nicht mehr berücksichtigt. |
| Ratingagentur |
Sind private und gewinnorientierte Unternehmen, die gewerblich die Bonität von Unternehmen in allen Branchen, sowie auch von Staaten bewerten und in einer Buchstabenkombination zusamennfassen. |
| Rentenanpassungsformel |
Die Renten werden jährlich entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten erhöht. Aus Solidarität mit der jüngeren Generation stiegen die Renten im Jahr 2000 ausnahmsweise so stark wie die Preise. Ab dem Jahr 2001 wird zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt. Die Anpassungsformel wird vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Bruttolohnentwicklung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen Alters vorsorge. Steuerrechtsänderungen, Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden nicht mehr berücksichtigt. |
| Renteninformation |
Mit der Renteninformation wird der Rentenanspruch festgestellt. Der Berechtigte kann die Information mit Widerspruch anfechten. |
| Rentenniveau |
Das Rentenniveau errechnet sich aus dem Verhältnis der Eck- oder Standardrentner zum aktuellen Durchschnittseinkommen. Es liegt heute bei etwa 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll nach den Vorausberechnungen zur Reform bis zum Jahre 2030 bei ca. 58 % liegen. Zeichnet sich durch neue Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht ab, daß dieser Wert unterschritten werden könnte, sind die jetzige bzw. künftige Bundesregierungen verpflichtet einzuschreiten. In Zukunft wird das Gesamtniveau, das sich aus der gesetzlichen Rente und den Leistungen der staatlich geförderten Eigenvorsorge ergibt, deutlich über dem heutigen Rentenniveau liegen. |
| Rentenrechtliche Zeiten |
Beitragszeiten, Beitragsfreie Zeiten und Kinderberücksichtigungszeiten sind die Renten rechtliche Zeiten. Sie bestimmen die Höhe der Rente. Außerdem ist eine bestimmte Anzahl Renten rechtlicher Zeiten Voraussetzung für die Zahlung der Rente (Wartezeiten) |
| Rentensplitting unter Ehegatten |
Verheiratete Rentnerinnen und Rentner können übereinstimmend ein Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Das Rentensplitting erfolgt durch Aufteilung der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene, durch das Splitting veränderte – Versichertenrente. Sie verbleibt dem Überlebenden nach dem Tod des anderen Ehegatten und geht ihm – anders als eine Witwen- oder Witwerrente – auch bei Wiederheirat nicht verloren. |
| Rentenversicherungsträger |
Träger der Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin (BfA), die Landesversicherungsanstalten, die Bundesknappschaft die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse. |
| Restverrentung |
Der Abschluß einer Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr im Anschluß an Auszahlungen aus einem Investmentfonds oder eine Banksparplan. |
| Risikobeurteilung |
Sollte eine Person vor Vertragsabschluss noch krank bzw. chronisch erkrankt sein, steigt der Beitrag bei einer PKV vom „normalen“ auf ein „erhöhtes“ Risiko an. |
| Risikozuschlag |
Versicherungsnehmer mit einer risikoerheblichen Vorerkrankung (z.B. Asthma) müssen einen so genannten „Risikozuschlag“ auf den normalen Tarifbeitrag leisten. |
| Rückdatierung |
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns um zwei Monate kann erfolgen, wenn: - eine Krankenkostenvollversicherung unmittelbar nach Übertritt aus der GKV in eine PKV abgeschlossen wird, - Neugeborene nachversichert werden oder ein adoptiertes Kind ab Adoptionsbeginn mitversichert werden soll. |
| Rückkaufswert |
Dieser Begriff stammt aus dem Bereich Lebensversicherung. Bei vorzeitiger Kündigung, einem Rücktritt oder Anfechtung zahlt die Versicherung den Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer zurück. |
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