| Begriff | Definition |
|---|---|
| Befreiung Pflichtversicherung |
Die Befreiung zur Krankenversicherungspflicht ist für Personen möglich die privatkrankenversichert sind und durch die Anhebung der Jahresentgeldgrenze wieder pflichtig werden. Es ist zu beachten, dass man nur innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei seiner Krankenkasse schriftlich beantragen muss. Bei Arbeitslosigkeit wird die Befreiung aufgehoben. Ansonsten ist die Befreiung für Studenten, Landwirte, Rentner oder Ärzte im Praktikum möglich. |
| Pensionsfonds |
Der Pensionsfonds ist ein neuer Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über Beiträge des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen unmittelbaren Anspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds. Der Pensionsfonds hat die Möglichkeit, auch beitragsbezogene Versorgungszusagen zu verwalten. Das angesammelte Versorgungskapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die Höhe der späteren Leistung hängt somit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger reglementiert werden soll, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Andererseits wird der Ausfall einer Versorgungsleistung bei Kapitalverlust ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber dafür einstehen muß, daß im Versorgungsfall zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Diese sog. Mindestleistung soll auch der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz unterliegen. Beiträge an einen Pensionsfonds, die aus Entgeltumwandlung aufgebracht werden, sind nach den vorgesehenen Regelungen zur Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge förderfähig. Außerdem sollen Anwartschaften aus Direktzusagen und Unterstützungskassen steuer- und beitrags frei auf einen Pensionsfonds übertragen werden können. Damit wird durch den Pensionsfonds auch für die nicht förderfähigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein Zugang zum Fördersystem geschaffen. |
| Pensionskasse |
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können von einer - rechtlich selbständigen – Pensionskasse erbracht werden. Die erforderlichen Mittel werden vom Arbeitgeber während der Anwartschaftsphase zur Verfügung gestellt. Wenn die Beschäftigten ihren Rechtsanspruch in Anspruch nehmen wollen, gilt: Ist der Arbeitgeber bereit, im Rahmen des Anspruches auf Entgeltumwandlung seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Pensionskasse abzusichern, muß – soweit sich die Parteien dann nicht ohnehin darauf einigen – künftig dieser Durchführungsweg gewählt werden. Renditen der gesetzlichen Rente Die gesetzliche Rentenversicherung bietet neben der Sicherung im Alter finanzielle Unterstützung bei Risiken wie Erwerbsminderung, Tod des Ehepartners oder Tod der Eltern. Außerdem werden Kuren, berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen sowie für Rentnerinnen und Rentner der Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung geleistet. Dies deckt eine private Versicherung nicht automatisch ab. Werden diese Unterschiede im Leistungsspektrum nicht berücksichtigt, führt dies stets zu einer Verzerrung des Renditevergleichs zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung. |
| Pflegebedürftigkeit |
Diese ist vorhanden, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die regelmäßigen, gewöhnlichen wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für mindestens 6Monate oder auf Dauer, in einem erheblichen Maß Hilfe benötigt. |
| Pflegepflicht |
Der Pflegeversicherungsschutz ist seit Januar 1995 für jeden Versicherten Pflicht und wird üblicherweise bei der eigenen KV abgeschlossen. In der GKV geschieht dies automatisch, es sei denn, man ist freiwillig versichert. Dann hat der Versicherte die Wahl, zwischen der GKV und einer PKV. PKV Mitglieder schließen ihre Pflegeversicherung bei dem Anbieter ab, bei dem sie versichert sind. |
| Pflegestufe |
Hilfebedürftige Menschen brauchen unterschiedlich viele Hilfeleistungen. Manchmal reicht es aus einmal wöchentlich jemandem beim baden zuhelfen, manchmal benötigt jemand bis zu sechs mal Hilfe, bei der täglichen Intimpflege nach Ausscheidung. Demzufolge gibt es 3 unterschiedliche Pflegestufen. Benötigt man durchschnittlich 90 Minuten Hilfe am Tag bekommt man zum Beispiel Pflegestufe 1. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt werden und somit ein Anrecht auf Leistungen aus der Pflegekasse gegeben ist, wird individuell durch den MDK begutachtet. Bekommt jemand "Keine Pflegestufe" heißt das nicht, dass kein "kein Hilfebedarf" besteht. Es sagt lediglich aus, dass der Hilfebedarf weniger als 90 Minuten täglich in Anspruch nimmt. Die AXA Pflegeversicherung Flex leistet bereits ab Pflegestufe 1. |
| Police |
Police wird in der Versicherungsbranche der Versicherungsschein genannt, auf dem der Vertrag dokumentiert ist. |
| Privatärztliche Behandlung |
Die PKV bietet so genannte „Wahlleistungen“ an, zu denen auch die stationäre Behandlung auf einer Privatstation durch den Chefarzt im Ein- bis Zweibettzimmer gehört. |
| Psychotherapie |
Nicht von allen PKV Unternehmen werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen, einige beschränken die Anzahl der Sitzungen pro Jahr. Das Angebot ist sehr unterschiedlich, darauf ist bei einem Abschluss zu achten. |
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