| Begriff | Definition |
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| Kinderberücksichtigungszeiten |
Kinderberücksichtigungszeiten werden Erziehenden von der Geburt des ersten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes angerechnet. Sie haben vor allem Bedeutung für die Wartezeit für vorzeitige Altersrenten, die Bewertung beitragsfreier Zeiten und die Aufrechterhaltung des Invaliditätsschutzes. Für diese Zeit sieht die Reform weitere Maßnahmen zur Aufwertung von Kindererziehung vor. |
| Kindererziehungszeiten |
Zeiten der Kindererziehung sind nach Einführung der Beitragszahlung durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr nach der Geburt angerechnet; für seit 1992 geborene Kinder die ersten drei Jahre nach der Geburt. |
| Kinderzulage |
Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge soll künftig für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Zulage von 185 € gezahlt werden, ab 01.01.2008 300€. |
| Krankenhaustagegeldversicherung |
Durch diese erhalten Sie für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes bei Vertragsabschluss eine vereinbarte Geldsumme, die unabhängig von allen anderen Lesitungen steuerfrei und zeitlich unbegrenzt gezahlt wird. |
| Krankenversicherung |
Eine Krankenversicherung übernimmt die Leistungen von Ärzten und anderem medizinischen Personal im Falle des Eintretens einer Krankheit der versicherten Person. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Aliases (separate with |): Krankenversicherung
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| Krankheitskostenvollversicherung |
Die AXA Krankheitskostenvollversicherung deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen ab. Der Kunde kann sich seine Axa Krankenversicherung aus einer Vielzahl von Leistungsbausteinen und Tarifkombinationen indiviudell zusammenstellen und somit seinen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung der AXA Versicherung selber bestimmen. |
| Kredit |
Ist die zeitlich begrenzte Überlassung von einer Kaufkraft ( meist in Geldform). Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditgeber dafür einen Zins. Es lassen sich zahlreiche Kreditarten unterscheiden, die durch unterschiedliche Laufzeiten, Art und Umfang der Besicherung charakterisiert sind. |
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