| Begriff | Definition |
|---|---|
| Eigenvorsorge |
Die Eigenvorsorge bzw. zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der gesetzlichen Rente er gänzen. Deshalb wird die Eigenvorsorge künftig ab 2002 in Form von Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Dafür stellt der Staat ab 2008 rund 20 Mrd. € zur Verfügung. Die Bundesregierung empfiehlt und fördert, die Eigenvorsorge ab 2002 bis zum Jahr 2008 in vier Schritten stufenweise aufzubauen. Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält den maxi malen Fördersatz. Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende 154 €, für Verheiratete 308 € und für jedes Kind zusätzlich 185 € im Jahr. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. |
Ergänzen Sie den Schutz ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
AXA Krankenzusatzversicherung
Sorgen Sie heute für den Pflegefall vor.
AXA Pflegeversicherung
Riester gefördert vorsorgen und bis zu 26.000 Euro vom Staat erhalten
AXA Riester Rente
Rürup gefördert vorsorgen und bis zu 20.000 Euro Steuervorteil sichern
AXA Rürup Rente
Flexibel vorsorgen und eine der höchsten garantierten Renten sichern
AXA Privat Rente
AXA Kinder Versicherung -360 Grad Schutz für Ihr Kind
Kinder Versicherung
Sachversicherungen kombinieren und sparen
Boxplus
| Über Finanzsieger | Datenschutz | AGB | Impressum | Kontakt |