| Begriff | Definition |
|---|---|
| Beginnverlegung PKV |
Der Beginn eines Vertrages kann geändert werden, wenn der Termin zur Kündigung von GKV zu PKV überschritten wird. Der vom Versicherungsnehmer oder Antragsteller gewünschte Versicherungsbeginn wird in der Regel angenommen. Versicherungsschutz kann aber nicht rückwirkend abgeschlossen werden. |
| Beihilfe |
Beihilfe ist die Beteiligung eines Dienstherrn an den Krankheitskosten. Sie ergänzt die Eigenvorsorge von Beamten. Die Höhe der Beihilfe ist recht unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Bundesland, der genauen Berufgruppe und vom Familienstand ab. |
| Beiträge |
Die Höhe der Beitragszahlung berechnet sich bei pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem Beitragssatz. |
| Beitragsbemessungsgrenze |
Beiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Diese liegt 2010 bei einem Monatseinkommen von 5.500 €/West bzw. 4.650 €/Ost. |
| Beitragskalkulation |
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach Versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Beitrage werden nach statistischen Wagnis Kennzahlen erhoben wie z.B. Sterbetafeln Mann oder Frau, das bedeutet das jeder Beitrag Individuell berechnet wird nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungsvielfalt. |
| Beitragssatz |
Prozentsatz des Arbeitentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Seit dem 1. Januar 2003 beträgt er 19,5 %. |
| Beitragszeiten |
Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Nach den Beitragszeiten richtet sich in erster Linie die Höhe der Rente. |
| Berufsunfähigkeit |
Liegt vor, wenn ein vor 1962 geborener Versicherter wegen einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit in seinem bisherigen Beruf oder in einem zumutbaren anderen Beruf nur noch weniger als die Hälfte dessen verdienen kann, was ein vergleichbarer Gesunder erhält |
| Betragsfreie Zeiten |
Bestimmte Zeiten, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, die aber trotzdem für die Rente zählen (z. B. Anrechnungszeiten wie die Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr oder die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten). |
| Betriebsrenten |
Betriebsrenten sind keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern grundsätzlich freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. |
| Bonität |
Ist ein Maß für die Kreditwürdigkeit eines Schuldners. Sie sagt aus wiegut oder schlecht seine Fähigkeiten sind, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. |
| Bundesbeteiligung |
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht nur durch Beiträge finanziert, sondern auch durch eine Beteiligung des Bundes. In 2001 wird die Bundesbeteiligung bei insgesamt rund 75 Mrd. € liegen. Die Beteiligung besteht im wesentlichen aus Bundeszuschüssen an die gesetzliche Rentenversicherung (in 2001 rd. 54 Mrd. €). |
| Direktversicherung |
Bezeichnet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über ein Versicherungsunternehmen. Die Leistungen werden von einem Versicherungsunternehmen erbracht, mit dem der Arbeitgeber zu Gunsten der Beschäftigten einen Gruppenvertrag schließt. Die Versicherungsbeiträge erbringt der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, den Abschluß einer Direktversicherung verlangen. |
| Durchführungsweg |
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sieht für die betriebliche Altersversorgung bisher vier Durchführungswege vor. Die Durchführungswege sind: Direktzusage Unterstützungskasse Pensionskasse Direktversicherung Im Zuge der Rentenreform ist mit dem Pensionsfonds ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung geschaffen worden. Eck- oder Standart Rentner Eine für Vergleichszwecke erfundene Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Verhältnis der Rente dieser Vergleichsperson zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau. |
| Rückstellung für Beitragrückerstattung |
Ein Teil der erwirtschafteten Überschüsse wird den Beitragsrückerstattungen und eventuellen Beitragsanpassungen zugeführt, der größte Teil (bis zu 98 %) wird jedoch den Versicherten mit der so genannten „Direktgutschrift“ gut geschrieben. |
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