Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Arbeitslosigkeit

Wer Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht, ist versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitsamt bezahlt.

Aufwertung von Kindererziehung

Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die in den auf die drei Jahre Kindererziehungszeiten folgenden sieben Lebensjahre des Kindes (Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes) erwerbstätig sind, werden bei der Rentenberechnung um die Hälfte bis maximal zum Durchschnittseinkommen (2005: monatlich 2.464 €/West, 2.019 €/Ost) aufgewertet. Voraussetzung sind 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (einschließlich Kinderberücksichtigungszeiten). Dies kommt auch denjenigen zugute, die ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Und das sogar bis zum 18. Lebensjahr. Kindererziehenden, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren erziehen und deshalb oftmals nicht erwerbstätig sind, werden nach Auslaufen der Kindererziehungszeiten/Kindererziehungsjahre (also ab dem 4. Lebensjahr des Kindes) ebenfalls Entgeltpunkte gutgeschrieben.

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