Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Arbeitgeberanteil PKV

Der Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung beträgt 50% der Krankheitskosten Vollversicherung und 50% der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist nur, das der Versicherer folgende Punkte beachtet. - der Versicherer verpflichtet sich den größten Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden - der Versicherer verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung - die Krankenversicherungssparte wird getrennt von anderen sparten betrieben - und der Versicherer muss den Rentner Standarttarif anbieten

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