Der Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung beträgt 50% der Krankheitskosten Vollversicherung und 50% der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist nur, das der Versicherer folgende Punkte beachtet.
- der Versicherer verpflichtet sich den größten Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden
- der Versicherer verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung
- die Krankenversicherungssparte wird getrennt von anderen sparten betrieben
- und der Versicherer muss den Rentner Standarttarif anbieten