Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Anwartschaftsversicherung PKV

Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei Ausführungen einmal die kleine Anwartschaft und einmal die große Anwartschaft. Eine Anwartschaftsversicherung dient zur Wahrung von Rechten oder Leistungen in Zeiten in dem tarifliche Leistungen von einer Leistungsstelle übernommen werden wie z.B. bei Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr. Das bedeutet, dass man selbst mit Vorerkrankungen leistungsberechtigt ist und es eine Annahmepflicht auf Seiten des Versicherers geben muss. Bei der großen Anwartschaft sichert man sich noch zusätzlich das Eintrittsalter.

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