Insbesondere ältere Menschen machen oft Sozialhilfeansprüche nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Die ist eine wichtige Ursache für verschämte Altersarmut. Durch die Einführung einer eigenständigen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung im Rahmen der Rentenreform soll verschämte Armut im Alter künftig verhindert werden, denn gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.