Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Aktie

Ist ein Wertpapier, in dem ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft, zum Beispiel AXA AG, verbrieft ist. Den Inhaber einer Aktie nennt man Aktionär. Er ist Miteigentümer an der Aktiengesellschaft und hat dadurch ein Mitspracherecht und ist am Gewinn beteiligt.

Akupunktur

Akupunkturkosten sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker mit inbegriffen, es ist aber zu sehr ratsam die Kostenübernahme mit seinem Versicherer im Vorfeld zu besprechen.

Alleinerziehende

Alleinerziehende sind nach wie vor in den meisten Fällen Frauen, die oftmals auch mit kleinen Kindern erwerbstätig sein müssen. Ihre Verdienste liegen überwiegend unter dem Durchschnittseinkommen. Sie werden daher von den neuen Regelungen zur Aufwertung von Kindererziehung besonders profitieren.

alternative Heilmethoden

Die Kosten für alternative Heilmethoden durch einen Heilpraktiker für z.B. Medikamente, Behandlung oder Untersuchung werden mittlerweile auch von den privaten Kassen übernommen.

Altersarmut

Insbesondere ältere Menschen machen oft Sozialhilfeansprüche nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Die ist eine wichtige Ursache für verschämte Altersarmut. Durch die Einführung einer eigenständigen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung im Rahmen der Rentenreform soll verschämte Armut im Alter künftig verhindert werden, denn gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Altersteilzeit

Ziel der staatlich geförderten Eigenvorsorge ist, der Aufbau eines Altersvermögens. Aus dem Altersvermögen soll als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung laufendes Einkommen fließen.

Anrechnungszeiten

Zeiten, in denen die versicherte Person aus bestimmten Gründen keine Beiträge zahlen konnte, z. B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr oder Schwangerschaft. Anrechnungszeiten zählen auch ohne Beitragszahlung für die Rente.

Anwartschaften

Zukünftige Rentenansprüche, die durch das Bezahlen der Beiträge erworben werden.

Anwartschaftsversicherung PKV

Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei Ausführungen einmal die kleine Anwartschaft und einmal die große Anwartschaft. Eine Anwartschaftsversicherung dient zur Wahrung von Rechten oder Leistungen in Zeiten in dem tarifliche Leistungen von einer Leistungsstelle übernommen werden wie z.B. bei Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr. Das bedeutet, dass man selbst mit Vorerkrankungen leistungsberechtigt ist und es eine Annahmepflicht auf Seiten des Versicherers geben muss. Bei der großen Anwartschaft sichert man sich noch zusätzlich das Eintrittsalter.

Äquivalenzprinzip

Das System der Privaten Krankenversicherung basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte Beiträge nach seinem individuell versicherten Risiko bezahlt. Die Beiträge sind einkommensunabhängig. Somit kann sich jeder privat Versicherte seine Leistungen in der privaten AXA Krankenversicherung selber zusammen stellen und somit seinen Beitrag mitbestimmen.

Arbeitgeberanteil

Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Arbeitgeberanteil PKV

Der Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung beträgt 50% der Krankheitskosten Vollversicherung und 50% der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist nur, das der Versicherer folgende Punkte beachtet. - der Versicherer verpflichtet sich den größten Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden - der Versicherer verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung - die Krankenversicherungssparte wird getrennt von anderen sparten betrieben - und der Versicherer muss den Rentner Standarttarif anbieten

Arbeitsentgeld

Alle Einnahmen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen; gemeint ist das Bruttoentgelt (d.h. vor Abzug von Lohnsteuer etc.) Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist maßgebend für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Das jährliche Arbeitsentgelt, für das Beiträge gezahlt worden sind, wird in Entgeltpunkte umgerechnet und ist damit Bestandteil der Rentenberechnung.

Arbeitslosigkeit

Wer Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht, ist versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitsamt bezahlt.

Aufwertung von Kindererziehung

Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die in den auf die drei Jahre Kindererziehungszeiten folgenden sieben Lebensjahre des Kindes (Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes) erwerbstätig sind, werden bei der Rentenberechnung um die Hälfte bis maximal zum Durchschnittseinkommen (2005: monatlich 2.464 €/West, 2.019 €/Ost) aufgewertet. Voraussetzung sind 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (einschließlich Kinderberücksichtigungszeiten). Dies kommt auch denjenigen zugute, die ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Und das sogar bis zum 18. Lebensjahr. Kindererziehenden, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren erziehen und deshalb oftmals nicht erwerbstätig sind, werden nach Auslaufen der Kindererziehungszeiten/Kindererziehungsjahre (also ab dem 4. Lebensjahr des Kindes) ebenfalls Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Arzneimittel

Arzneimittel oder Pharmaka sind laut Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um: - Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, - Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen, - die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen, - vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.

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