Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Äquivalenzprinzip

Das System der Privaten Krankenversicherung basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte Beiträge nach seinem individuell versicherten Risiko bezahlt. Die Beiträge sind einkommensunabhängig. Somit kann sich jeder privat Versicherte seine Leistungen in der privaten AXA Krankenversicherung selber zusammen stellen und somit seinen Beitrag mitbestimmen.

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