AXA Pflegeversicherung - Flexibel für den Ernstfall vorsorgen /

Vorteile:
  • Pflegegeld für jede Pflegestufe
    individuell versicherbar
  • Freie Verfügbarkeit über das
    ausbezahlte Pflegegeld
  • Bedarfsgerechte finanzielle
    Absicherung im Pflegefall
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

Eine private Pflegeabsicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Denn nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und sich damit seine Lebensqualität zu erhalten. Mit Pflegevorsorge Flex hat AXA ein Produkt entwickelt, das sich flexibel an Ihre Lebensumstände anpasst. Entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse können Sie Ihren Versicherungsschutz selbst gestalten. Sie entscheiden, wie hoch Ihr Pflegegeld sein soll und welche Pflegestufen Sie absichern möchten.

Pflegeversicherung - Jetzt kostenloses Angebot anfordern. /
Absicherung Vorschlag 1 Vorschlag 2 Vorschlag 3
Pflegestufe III Hilfe-Button 1.500 € 1.500 € 1.500 €
Pflegestufe II Hilfe-Button 0 € 500 € 500 €
Pflegestufe I Hilfe-Button 0 € 0 € 300 €
* Grundlage der Beitragsrechnung:
Mann; Eintrittsalter 35 Jahre; monatliche Zahlweise
 

Alle Angaben ohne Gewähr.


Pflegevorsorge Flex -
Leistungen unserer Pflegezusatzversicherung

- Sie können für jede Pflegestufe ein individuelles monatliches Pflegegeld ab 100 Euro wählen.
- AXA zahlt im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeld für die jeweilige Pflegestufe in voller Höhe aus.
- Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen.
- Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit.
- Das Pflegegeld erhöht sich alle 3 Jahre automatisch um 10 % - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Keine Wartezeiten: AXA zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
- Ändert sich die Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde.


Beispielrechnung - Zahlen und Fakten zur Pflege.


Wenn Sie pflegebedürftig werden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Doch zwischen diesen Leistungen und den tatsächlichen Kosten für ambulante und stationäre Pfl ege entsteht oftmals eine große Lücke, für die Sie selbst aufkommen müssen. Das verdeutlicht das folgende Rechenbeispiel.


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Diesen Betrag müssten Sie aus laufenden Einnahmen bzw. Ihrem Vermögen finanzieren. Auch bei häuslicher Pflege in Pflegestufe II durch einen Pflegedienst kann die Versorgungslücke über 800 Euro im Monat betragen. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8 Jahren belaufen sich die Kosten dann auf rund 77.000 Euro.


  

Nach welchen Kriterien werden die drei Pflegestufen festgelegt?


Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.


Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.


Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen.


Eine Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen.


Aktuelle Videos zum Thema Pflege


Nachfolgend finden Sie sehr gute Videos zum Thema Pflege. Bei weiteren Fragen, nutzen Sie bitte unsere Service Hotline.


 




 
Finanzsieger Service-Hotline/

030/ 688 1238 22

Montag-Freitag von 9-18 Uhr

(Gesprächskosten sind von Ihrem Telekommunikationsanbieter abhängig und können variieren)
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Nachrichten/

AXA Pflegevorsorge: Flexibel und bedarfsgerecht vorsorgen

AXA stellt sich dem Thema Pflegevorsorge!
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Wechsel private Krankenversicherung

Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.

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