AXA Krankenzusatz Versicherung - Schutz wie ein Privatpatient /
Ihre Vorteile
Mehr Versicherungsschutz im Ausland
Weniger Zahlen beim Heilpraktiker
Kostenbeteiiligung beim Optiker
Bis 100% beim Zahnersatz
Fühlen Sie sich wie in der privaten Krankenversicherung. Mit der kombinierten Krankenzusatzversicherung von AXA ergänzen Sie den Schutz ihrer gesetzlichen Krankenversicherung perfekt. Gesetzlich Versicherte können schon ab 2,50 Euro im Monat die Vorzüge der Medizin 1. Klasse genießen. Erstattung bei Zahnersatz, Sehhilfen, beim Heilpraktiker sowie Schutz bei Auslandsreisen - das alles bietet Ihnen die kombinierte Zusatzversicherung von AXA. Mit unserem online Tool können Sie einfach Ihren möglichen Beitrag berechnen und ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihren Wunschtarif anfordern.
Von A wie Ausland bis Z wie Zahnarzt: Mit der kombinierten Ergänzungsversicherung von AXA sind Sie umfassend geschützt und ergänzen die Leistungen ihrer gesetztlichen Krankenversicherung perfekt.
Die Leistungen unserer Krankenzusatzversicherung im Überblick
Sie erhalten einen Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen oder der nach Vorleistung der GKV verbliebenen Restkosten für unvorhersehbar eintretende Versicherungsfälle, wie z. B. für ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert, Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder für den Rücktransport oder Überführung aus Europa. Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz gilt nicht für Behandlungen im Ausland, die Grund für den Antritt der Reise waren, oder für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
50% der Behandlungskosten inkl. der Kosten für Medikamente bis max. 256,- Euro pro Jahr. Sie erhalten Kostenübernahmen von 50% der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich Heil- und Hilfsmittel und Medikamente. Maximal erstatten wir Ihnen eine Gesamtleistung von 256,- Euro pro Versicherungsjahr.
80 % der erstattungsfähigen Restkosten AXA erstattet Ihnen 80% der Restkosten, maximal 130 Euro, für eine Brille oder Kontaktlinsen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung vorleistet.
Bis zu 1.790 Euro Höchstleistung ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen der AXA Krankenversicherung (bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt diese Zahnstaffel für Sie):
Versicherungsjahre
1. Jahr 1.- 2. Jahr 1.- 3. Jahr 1.- 4. Jahr
Maximale Leistung insgesamt
250,- Euro 500,- Euro 750,- Euro 1.000,- Euro
Die Zahnstaffel für die ersten vier Versicherungsjahre gilt für Verträge bzw. Teilverträge ab Versicherungsbeginn 1.1.2002. Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei unfallbedingter Behandlung während der ersten vier Versicherungsjahre ist die Höchstleistung jeweils auf 1.790,- Euro jährlich beschränkt.
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...der Versicherung, die neue Maßstäbe in der Kundenzufriedenheit setzt.
"SEHR GUT" bewerten die Kunden die AXA Versicherung in 2009. In der bundesweit repräsentativen Versicherungsmarktstudie KUBUS bewerten die Kunden die befragten Versicherer nach ihren persönlichen Erlebnissen. Basierend auf dem Kundenurteil verleiht die unabhängige Beratungsfirma MSR Consulting aus Köln der AXA Versicherung das Gütesiegel "SEHR GUT" in den Kategorien Gesamtzufriedenheit, Zufriedenheit mit dem Preis-Leistungsverhältnis und der Betreuungsqualität.
Ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Gesundheit.
Fitch zeichnet die enorme Finanzstärke der AXA Krankenversicherung mit AA aus!
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030/ 688 1238 22 Montag-Freitag von 9-18 Uhr (Gesprächskosten sind von Ihrem Telekommunikationsanbieter abhängig und können variieren)
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Wer bereits in die private Krankenversicherung gewechselt ist, aber mit seinem Tarif oder Beitrag unzufrieden ist, sollte eine Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel nur bis zum 30.09.2010 möglich. Unsere Finanzsieger-Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.