Versicherungslexikon und Glossar
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Begriff Definition
Ombudsmann

Er ist eine außergerichtliche Streitschlichterstelle für Versicherungsnehmer. Er nimmt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Ihrem Versicherungsunternehmen neutral und unabhängig Stellung. Er ist für die Verbraucher kostenfrei. Wenn sich heraus stellt, dass eine Entscheidung der Versicherung falsch gewesen ist, kann der Ombudsmann gegen die Versicherung bis zu einer Höhe von 5000€ eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Die AXA Versicherung ist dem Ombudsmann angeschlossen.

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Montag-Freitag von 9-18 Uhr

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