| Begriff | Definition |
|---|---|
| Erwerbsminderungsrenten |
Wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten eingeschränkt oder ganz weggefallen ist, ersetzt die Erwerbsminderungsrente entstehende Einkommenslücken. Sie wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres oder bis zur Erreichung einer vorgezogenen Altersgrenze gezahlt. Anschließend steht dem Versicherten die Regelaltersrente oder eine vorgezogene Altersrente zu. |
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit einer Rentenversicherung kombiniert werden.
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